| Sofern nichts anderes angegeben
ist, erfolgt die Meldung bezüglich der Aktien mit der WKN 678960,
ISIN DE0006789605 der Nucletron Electronic AG, München.
Die Aktien mit der Wertpapierkennnummer
678960 der Nucletron Electronic AG sind am geregelten Markt der Börse
München, einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG,
zugelassen.
Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
(AnSVG) ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten, Teile davon bereits am 28.
Oktober 2004. Durch das Gesetz wurde auch die Regelung des § 15a WpHG
in wesentlichen Teilen geändert.
So wurden insbesondere der
Kreis der mitteilungspflichtigen Personen erweitert bzw. geändert,
der Kreis der veröffentlichungspflichtigen Emittenten vergrößert,
die Bagatellgrenze abgesenkt und Ausnahmeregelungen gestrichen.
Die Mitteilungspflicht erstreckt
sich auf natürliche und juristische Personen sowie sonstige Einrichtungen,
und besteht nur für die mitteilungspflichtige Person, die das zu meldende
Geschäft tätigt.
Der mitteilungspflichtige
Personenkreis umfasst insbesondere:
- Mitglieder des Leitungs-
(Vorstand) und Verwaltungsorgans
- Mitglieder des Aufsichtsorgans
- sonstige Führungspersonen,
die befugt sind wesentliche Entscheidungen zu treffen und die regelmäßigen
Zugang zu Insiderinformationen haben
- Ehegatten, eingetragene
Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum
Zeitpunkt des Abschlusses des mitteilungspflichtigen Geschäftes seit
mindestens einem Jahr mit der Führungsperson im selben Haushalt leben
- juristische Personen und
sonstige Einrichtungen.
Die Mitteilungspflicht umfasst
eigene Geschäfte des erwähnten Personenkreises mit allen Aktien
der Nucletron Electronic AG und mit Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten,
die sich auf Aktien der Nucletron Electronic AG beziehen, sofern diese
insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres
überschritten haben. Dabei ist zu beachten, dass zur Berechnung dieser
Bagatellgrenze die Geschäfte des mitteilungspflichtigen Personenkreises
kumulativ heranzuziehen sind.
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