Aktuell/News:

Ad-Hoc-Mitteilungen der NUCLETRON Electronic Aktiengesellschaft
gemäß § 15 WpHG
Ad-Hoc Mitteilung vom 12.04.2010
Ad-Hoc Mitteilung vom 17.02.2009
Ad-Hoc Mitteilung vom 10.07.2008
Ad-Hoc Mitteilung vom 28.04.2008
Ad-Hoc Mitteilung vom 20.02.2008
Ad-Hoc Mitteilung vom 28.05.2007
Ad-Hoc Mitteilung vom 02.04.2007
Ad-Hoc Mitteilung vom 08.02.2007
Ad-Hoc Mitteilung vom 15.11.2006
Ad-Hoc Mitteilung vom 30.08.2006
Ad-Hoc Mitteilung vom 22.08.2006
Ad-Hoc Mitteilung vom 01.06.2006
Ad-Hoc Mitteilung vom 20.02.2006
Ad-Hoc Mitteilung vom 25.07.2005
Ad-Hoc Mitteilung vom 14.03.2005
Ad-Hoc Mitteilung vom 28.06.2004
Ad-Hoc Mitteilung vom 24.03.2003
Ad-Hoc Mitteilung vom 11.02.2002
Ad-Hoc Mitteilung vom 7.05.2001
Ad-Hoc Mitteilung vom 27.11.2000
Ad-Hoc Mitteilung vom 14.06.2000
Ad-Hoc Mitteilung vom 14.03.2000
Ad-Hoc Mitteilung vom 21.07.1999
Ad-Hoc Mitteilung vom 11.05.1999
Ad-Hoc Mitteilung vom 28.12.1998
 
 
Sofern nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Meldung bezüglich der Aktien mit der WKN 678960, ISIN DE0006789605 der Nucletron Electronic AG, München.

Die Aktien mit der Wertpapierkennnummer 678960 der Nucletron Electronic AG sind am geregelten Markt der Börse München, einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG, zugelassen.
Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten, Teile davon bereits am 28. Oktober 2004. Durch das Gesetz wurde auch die Regelung des § 15a WpHG in wesentlichen Teilen geändert.
So wurde insbesondere der Kreis der mitteilungspflichtigen Personen erweitert bzw. geändert, der Kreis der veröffentlichungspflichtigen Emittenten vergrößert, die Bagatellgrenze abgesenkt und Ausnahmeregelungen gestrichen.
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auf natürliche und juristische Personen sowie sonstige Einrichtungen, und besteht nur für die mitteilungspflichtige Person, die das zu meldende Geschäft tätigt.

Der mitteilungspflichtige Personenkreis umfasst insbesondere:
- Mitglieder des Leitungs- (Vorstand) und Verwaltungsorgans
- Mitglieder des Aufsichtsorgans
- sonstige Führungspersonen, die befugt sind wesentliche Entscheidungen zu treffen und die regelmäßigen Zugang zu Insiderinformationen haben
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des mitteilungspflichtigen Geschäftes seit mindestens einem Jahr mit der Führungsperson im selben Haushalt leben
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen.

Die Mitteilungspflicht umfasst eigene Geschäfte des erwähnten Personenkreises mit allen Aktien der Nucletron Electronic AG und mit Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien der Nucletron Electronic AG beziehen, insbesondere Derivaten, sofern diese insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres überschritten haben. Dabei ist zu beachten, dass zur Berechnung dieser Bagatellgrenze die Geschäfte des mitteilungspflichtigen Personenkreises kumulativ heranzuziehen sind.
 

 


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